Schul- und Hausordnung der Ebersteinschule


Schul- und Hausordnung:

  • langsam, leise, friedlich, freundlich

Diese Ordnung ist in Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Hausmeister und Eltern aufgestellt worden und verpflichtend für alle, die an dieser Schule zusammenarbeiten.

  • Die SchülerInnen kommen pünktlich zum Unterricht. Einlass zur ersten Unterrichtsstunde ist ab 7.30 Uhr, zur zweiten Stunde 8.30 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kinder beaufsichtigt. Die Kinder, die für die Verlässliche Grundschule angemeldet sind, werden in der 1. und in der 6. Stunde bis 13.30 Uhr betreut.

Kinder, die für den Ganztagesbetrieb angemeldet sind, werden von Montag bis Donnerstag bis 16.30 Uhr , am Freitag bis 14.30 Uhr betreut.

  • Die SchülerInnen dürfen nicht mit dem Fahrrad, Roller, den Inlinern etc. zur Schule kommen. Mit dem Fahrrad nur nach der Radprüfung in Klasse 4. Die Räder werden rechts und links vor dem Turnhalleneingang abgestellt.
  • Werden die SchülerInnen mit dem Auto gebracht, parken diese unten an den Parkplätzen. Das befahren über die Feuerwehreinfahrt ist verboten. Der Zugang zum Schulgebäude erfolgt nur über die Treppen.
  • Elektronische Geräte (MP3-Player etc.) und Handys sind in der Schule verboten. Nur in Ausnahmefällen werden sie in Absprache mit den Eltern geduldet.
  • Die SchülerInnen haben den Weisungen aller Lehrkräfte, Betreuern und Weisungsbefugten zu folgen.
  • SchülerInnen dürfen ohne Auftrag und ohne vorhergehende Unterweisung keine Geräte der Schule oder Turnhalle bedienen.
  • In den großen Pausen gehen die SchülerInnen zügig auf den Schulhof. Das Klettern auf Bäumen und in Büschen ist verboten.

Bei feuchten Witterungsverhältnissen bleiben sie auf den gepflasterten Bereichen und dem Spielplatz. Bei Regen bleiben alle im Schulhaus unter Aufsicht einer Lehrkraft. Die Kletterwand ist nur unter Aufsicht zu benutzen.
Nach den Pausen gehen die SchülerInnen zügig ins Klassenzimmer und verhalten sich ruhig.

  • Das Rennen im Schulgebäude ist den SchülerInnen nicht erlaubt.
  • Die SchülerInnen sollen sich so verhalten, dass sie niemanden belästigen, gefährden oder schädigen.
  • Die Einrichtungen des Schulgebäudes, des Schulgeländes, sowie Lehr- und Lernmittel müssen sorgfältig behandelt und sauber gehalten werden. Im Schulgebäude tragen die SchülerInnen Hausschuhe. Für verloren gegangene und beschädigte Lernmittel haften die Eltern.
  • Nach Ende des Unterrichts muss das Zimmer in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. Die Stühle werden auf die Tische gestellt und es wird gefegt. Die SchülerInnen verlassen das Schulgebäude zügig, die betreuten Kinder gehen in den Betreuungsbereich oder in die Küche / Mensa zum Essen.
  • Das Werfen von Gegenständen, im Winter Schneebälle, ist untersagt. Poporutscher dürfen nur mit erlaubnis der Lehr- oder Betreuungskräfte benutzt werden.
  • Das Spielen oder Kämpfen mit Stöcken ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Für SchülerInnen, die sich unerlaubt (ohne Abmeldung) aus der Betreuung und vom Schulgelände entfernen oder nicht erscheinen, wird keine Haftung übernommen.

  • Sind SchülerInnen aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes am ersten Tag bis zum Beginn des Unterrichts mitzuteilen. Die Kinder werden dann auch vom Essen abgemeldet. Nach 8.30 Uhr ist das nicht mehr möglich.

Ab dem dritten Fehltag ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich.
Ansteckende Krankheiten, Läuse- und Nissenbefall (siehe Infektionsschutzgesetz) sind unverzüglich mitzuteilen.

  • Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag möglich.
  • Das Schulgebäude darf nur für schulische Zwecke genutzt werden.

Stand 2016

  • An unserer Ebersteingrundschule wird keine Gewalt geduldet. Wer gegen diese vereinbarten Regeln verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen, die gemeinsam mit Lehrern, Betreuern, Eltern und Schülern aufgestellt wurden.

Diese Regeln gelten auch in der Nachmittagsbetreuung und AG.
Die Schulleitung behält sich vor, in gravierenden Fällen einen Ausschluss aus disziplinarischen Gründen mit sofortiger Wirkung zu vollziehen.